Deklarationspflicht Gefahrgutversand in der Luftfracht
Seit dem 01.04.2023 müssen sich alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder mit Schweizer Niederlassung, sofern Sie auf dem Gefahrgut Transportdokument (DGD) als Versender aufgeführt sind, beim BAZL registrieren.
Gemäss LTrV, Art. 16d, Abs. 3 + 4 müssen die übermittelten Daten alle 365 Tage erneuert werden. Wird diese Bestätigung unterlassen, so verfällt die Gültigkeit der eingereichten Deklaration nach einer vorgegebenen Frist automatisch.
Die Deklarationspflicht gilt nicht für Firmen, die Gefahrgüter via Lufttransport versenden, für welche kein Gefahrgut-Transportdokument (DGD) erstellt werden muss. Bei fehlender BAZL-Registration müssen alle betroffenen Gefahrgutsendungen, zurückgewiesen werden. Dies bedeutet, neben zusätzlichen Kosten durch die Rückweisung, können weitere Kosten für Frachten ab Flughafen zurück zum Versender entstehen – abgesehen vom zeitlichen Verlust bis zur Bestätigung der Registrierung.
Wir als Spediteur haben keine Möglichkeit zu prüfen, welche Firmen hier registriert sind. Um Verzögerungen und Mehrkosten durch Rückweisungen mangels Registrierung zu vermeiden, bitten wir unsere Gefahrgut-Versender die Daten regemässig zu aktualisieren.
Kontakt: Jörg Sutter
Tel: +41 61 855 14 15
Email: joerg.sutter@streck.ch
Originalartikel:
https://www.streck-transport.ch/news-1/newsboard/gefahrgut-in-der-luftfracht
Informationsseite des BAZL (externer Link):
Deklarationspflicht für Versender von Gefahrgut (admin.ch)
Registrierung Ihres Unternehmens (externer Link):
Service Übersicht eGovernment Portal UVEK Startseite | eGovernment UVEK