Downloads Recherche DE/EN/FR

Erinnerung – Änderungen betreffend Gefahrgutversand

Erinnerung – Änderungen betreffend Gefahrgutversand

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat bei der Teilrevision der Verordnung über den Lufttransport (LTrV,SR 748.411) die Struktur der Aufsicht im Bereich Gefahrgut angepasst. Seit dem 01.04.2023 müssen sich alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder mit Schweizer Niederlassung, sofern Sie auf dem Gefahrgut Transportdokument (DGD) als Versender aufgeführt sind, beim BAZL registrieren.

Die Deklarationspflicht gilt nicht für Firmen, die Gefahrgüter via Lufttransport versenden, für welche kein Gefahrgut-Transportdokument (DGD) erstellt werden muss. Das BAZL hat dafür eine Übergangszeit bis zum 31.Oktober 2023 festgelegt. Ab dem 1. November 2023 müssen alle betroffenen Gefahrgutsendungen, bei fehlender Registration, zurückgewiesen werden. Dies bedeutet, neben zusätzlichen Kosten durch die Rückweisung, können weitere Kosten für Frachten ab Flughafen zurück zum Versender entstehen – abgesehen vom zeitlichen Verlust bis zur Bestätigung der Registrierung.

Wir als Spediteur haben keine Möglichkeit zu prüfen, welche Firmen hier registriert sind. Um Verzögerungen und Mehrkosten durch Rückweisungen mangels Registrierung zu vermeiden, bitten wir unsere Gefahrgut-Versender um eine entsprechende Bestätigung Ihrer Deklaration. Das entsprechende Bestätigungsformular stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt: Jörg Sutter
Tel: +41 61 855 14 15
Email: joerg.sutter[at]streck.ch

 

Informationsseite des BAZL (externer Link):
Deklarationspflicht für Versender von Gefahrgut (admin.ch)

Registrierung Ihres Unternehmens (externer Link):
Service Übersicht eGovernment Portal UVEK Startseite | eGovernment UVEK