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Verpflichtender ID Check bei Luftfracht Exportsendungen

 

Aktuell ausgesetzt bis weitere Instruktionen zur Umsetzung veröffentlicht werden
Aktualisierung am 29.01.2026
 

Verpflichtender ID Check bei Luftfracht Exportsendungen

Wir möchten Sie daran erinnern, dass bei allen Luftfracht Exportsendungen ein verpflichtender ID Check an der Abholstelle durchzuführen ist.

Gemäss den aktuellen Vorgaben des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) muss die Person, welche die Ware dem Fahrer übergibt, eindeutig identifiziert und dieser Vorgang schriftlich dokumentiert werden. Diese Regelung gilt für alle Exportsendungen, unabhängig vom Sicherheitsstatus (bekannt oder unbekannt).

Was ist zu beachten?
•Das ID Check Formblatt muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden
•Das Formular ist dem Fahrer bei der Abholung mitzugeben
•Ohne korrekt ausgefüllten ID Check darf die Sendung nicht übernommen werden

Gültige Ausweisdokumente
Gemäss den geltenden Vorgaben dürfen ausschliesslich folgende, von nationalen Behörden ausgestellte Dokumente akzeptiert werden:
•Personalausweis
•Reisepass
•Führerschein
Andere Dokumente können leider nicht anerkannt werden.

Warum ist der ID Check erforderlich?
Diese Massnahme dient der lückenlosen Nachvollziehbarkeit aller Personen, die direkten Kontakt mit der Sendung hatten, und ist ein zentraler Bestandteil der geltenden Luftfrachtsicherheitsvorschriften. Fehlende oder unvollständige ID Checks können zu Abholverweigerungen, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.

WICHTIG: Was passiert, wenn wir den ID-Check nicht durchführen können?
Falls eine Verifizierung des übergebenden Lagermitarbeiters durch uns nicht möglich ist, aus welchen Gründen auch immer (Datenschutzbestimmungen der Unternehmung, kein amtlich beglaubigtes Dokument vorhanden, keine Kooperation durch den Lagermitarbeiter, etc.), dürfen wir als Streck Transport AG die betroffene Luftfracht-Exportsendung NICHT laden.

In diesem Falle werden wir eine Leerfahrt in Höhe des Frachtbetrages (Abholung Schweiz) in Rechnung stellen.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die bei uns verantwortlichen Personen wenden:
Herr Jörg Sutter | Tel.: +41 61 855 14 15 | joerg.sutter@streck.ch
Frau Agnieszka Szpak | Tel.: +41 61 855 14 12 | agnieszka.szpak@streck.ch

Wir danken Ihnen für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Verständnis bei der Umsetzung dieser behördlichen Vorgaben.