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USA-Sendungen: Korrekte Angabe der Packstückzahl / SLAC

USA-Sendungen: Korrekte Angabe der Packstückzahl / SLAC

 

Für Sendungen in die USA gelten umfangreiche Vorgaben zur elektronischen Vorabübermittlung von Frachtdaten. Dies betrifft Seefracht (ISF/AMS) ebenso wie Luftfracht (AMS/ACAS). Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in den US Customs Regulations (u. a. 19 CFR §§ 4.7, 122.48a und 149.2).

Besondere Aufmerksamkeit gilt aktuell der korrekten Angabe der Packstückzahl bzw. des SLAC (Shipper’s Load and Count). Die US-Zollbehörde CBP kontrolliert verstärkt die gemeldeten Packstückzahlen und gleicht diese mit der tatsächlich vorhandenen Ware ab.

Bitte stellen Sie daher sicher, dass bei Ihren USA-Sendungen die tatsächliche Anzahl der Packstücke auf Basis der kleinsten äusseren Verpackungseinheit korrektangegeben wird. Beispielsweise sind 2 Paletten mit jeweils 50 Kartons im Auftrag an die Streck Transport AG als 2 Paletten mit 100 Kartons und nicht nur als 2 Paletten zu melden. Diese Angaben müssen durch uns im System für die AWB oder BL erfasst werden.

Wir bitten Sie daher, die korrekte SLAC-/Packstückzahl bereits bei der Auftragserteilung bzw. Datenübermittlung anzugeben. Fehlerhafte Angaben können zu Rückfragen, zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Jörg Sutter, Tel. +41 61 855 14 15, Email: joerg.sutter@streck.ch