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Neue EU-Vorgaben zur Datenvollständigkeit bei Luftfrachtsendungen

Wichtige Änderung ab 01.09.2025: Neue EU-Vorgaben zur Datenvollständigkeit bei Luftfrachtsendungen

Sehr geehrte Damen und Herren
Am 1. September 2025 trat eine neue EU-Durchführungsverordnung (EU) zur Luftsicherheit in Kraft. Diese bringt wichtige Neuerungen für alle Beteiligten in der sicheren Lieferkette.
Die Verordnung betrifft alle Exportsendungen aus Europa (EU/EFTA) – unabhängig vom Zielland oder Produkt.
Was ändert sich?
Für alle Luftfrachtsendungen ab dem 01.09.2025 müssen auf dem AWB (Air Waybill) verpflichtend folgende Angaben gemacht werden:
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Vollständige Angaben zu allen beteiligten Parteien
Insbesondere:
• Originalversender (falls abweichend vom Auftraggeber)
• Ursprünglicher Empfänger sowie Endempfänger (falls abweichend)


Jeweils mit folgenden Daten:
• Name der natürlichen oder juristischen Person
• Vollständige Adresse
• Kontaktinformationen inkl. Telefonnummer und möglichst Email-Adresse

Detaillierte Warenbeschreibung:
Damit wir diese gemäss den Vorgaben der EU im AWB eintragen können.
EU-Guidance für akzeptable Warenbeschreibungen
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Fehlende oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen oder sogar zur Nichtannahme der Sendung führen. Allfällige Folgekosten würden in einem solchen Fall zu Lasten der Ware gehen.
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Ihr To-do:
Bitte stellen Sie sicher, dass ab sofort alle nötigen Angaben in Ihrem Auftrag an uns enthalten sind:


- Originalversender – Name, vollständige Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse
- Endempfänger – Name, vollständige Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse
- Warenbeschreibung – präzise gemäß EU-Guideline
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Bei Fragen oder zur Unterstützung bei der Umstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Jörg Sutter
Tel: +41 61 855 14 15
Email: joerg.sutter@streck.ch